Brandschutz
Die hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes an bauliche Anlagen und
deren Bauteile gestellten Anforderungen sind in den Bauordnungen und in
den entsprechenden Fachnormen und Vorschriften festgelegt. Deren
Einhaltung soll, je nach Art und Nutzung eines Bauwerks, eine
Brandausbreitung verhindern und im Brandfall gewährleisten, dass bis zum
Versagen von Bauteilen infolge Brandbeanspruchung eine ausreichend
lange Zeit zur Rettung von Personen verbleibt.
Hierzu sind nicht
nur Abstandsregeln einzuhalten. Der bauliche Brandschutz ist neben der
Grundrissgeometrie insbesondere von der Wahl geeigneter Baustoffe und
der baulichen Durchbildung der raumabschließenden und tragenden Bauteile
abhängig. Können die baulich-konstruktiven Anforderungen an den
Brandschutz nicht erfüllt werden, was insbesondere beim Bauen im Bestand sowie im Bereich der Baudenkmalpflege
häufig der Fall ist, müssen Kompensationsmöglichkeiten wie z.B.
Sprinkler- oder Rauchmeldeanlagen in die Überlegungen mit einbezogen
werden.
"Vernetzung"
Gesamtverantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz zeichnet der Objektplaner.
Das geforderte Brandschutzkonzept stellt jedoch eine Besondere Leistung dar. Dem
Objektplaner obliegt es im Rahmen seiner Grundleistungen lediglich dieses auf
Plausibilität zu überprüfen und in seine Planung zu integrieren.
Der konstruktive Brandschutz, also der Nachweis des Feuerwiderstandes der tragenden Bauteile und die konstruktive Durchgestaltung des Feuerwiderstandes der Bauteile, stellt hingegen eine Besondere Leistung bei der Tragwerksplanung dar.
Der konstruktive Brandschutz, also der Nachweis des Feuerwiderstandes der tragenden Bauteile und die konstruktive Durchgestaltung des Feuerwiderstandes der Bauteile, stellt hingegen eine Besondere Leistung bei der Tragwerksplanung dar.