Objektplanung
Das Leistungsbild der Objektplanung setzt sich analog zu dem der Tragwerksplanung nach den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zusammen. Diese für Architekten- und Ingenieurleistungen geltendes Preisrecht darstellende Verordnung ist in Grundleistungen und in Besondere Leistungen untergliedert. Scheinen die in der HOAI bei der Objektplanung und der Tragwerksplanung jeweils angeführten Leistungsphasen auf den ersten Blick identisch zu sein, bestehen zwischen den sich nicht ersetzenden, sondern ergänzenden Planungsinhalten der beiden Disziplinen jedoch erhebliche Unterschiede.
"Versalzen"
Erfolgt die Objektplanung - Ingenieurbauwerke, z.B. Brücken, Maste,
bauliche Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft ausgenommen -
überwiegend durch Architekten, liegt die Tragwerksplanung von Bauwerken
(Konstruktion und Statik) in der Regel in den Händen von Bauingenieuren
(Tragwerksplanern).
Während
der Tragwerksplaner im engen Dialog mit dem Objektplaner mit der
statisch-konstruktiven Umsetzung einer Bauaufgabe befasst ist, obliegt
dem Objektplaner unter Berücksichtigung der jeweiligen
Nutzungsanforderungen sowie städtebaulicher Belange und unter
Einbeziehung der Beiträge der Fachplanungen (Statik, Haustechnik) die
gestaltende, technisch funktionale und wirtschaftliche Planung von
Bauwerken.
Der Objektplaner ist mit der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Erstellen von Bauvorlagen, Werk- und Detailplanung, Ausführungs-, Detailzeichnungen) sowie der Mengen- und Kostenermittlung betraut. Er berät den Bauherrn in Fragen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens, koordiniert die Fachbeteiligten und überwacht, von den Fachplanern (Statik, Haustechnik) unterstützt, die Ausführung des Objekts, (Koordinierung und Objektüberwachung).
Der Objektplaner ist mit der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Erstellen von Bauvorlagen, Werk- und Detailplanung, Ausführungs-, Detailzeichnungen) sowie der Mengen- und Kostenermittlung betraut. Er berät den Bauherrn in Fragen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens, koordiniert die Fachbeteiligten und überwacht, von den Fachplanern (Statik, Haustechnik) unterstützt, die Ausführung des Objekts, (Koordinierung und Objektüberwachung).
Seine Aufgabe als Sachwalter des Bauherrn ist die künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung.
Ein guter Objektplaner zeichnet sich durch gestalterische Intuition hinsichtlich Konstruktion, Proportion, Materialdifferenzierung und Farbgebung sowie durch praktische Erfahrung, technisches Wissen, Organisationstalent, Koordinierungsfähigkeit und Routine bei Verhandlungen mit Behörden, aber auch durch partnerschaftlichen Umgang mit den ihn bei der Planungsaufgabe unterstützenden Sonderfachleuten aus.
Ein guter Objektplaner zeichnet sich durch gestalterische Intuition hinsichtlich Konstruktion, Proportion, Materialdifferenzierung und Farbgebung sowie durch praktische Erfahrung, technisches Wissen, Organisationstalent, Koordinierungsfähigkeit und Routine bei Verhandlungen mit Behörden, aber auch durch partnerschaftlichen Umgang mit den ihn bei der Planungsaufgabe unterstützenden Sonderfachleuten aus.